Ein Anspruch auf Aufnahme in die Carl-von-Linde-Realschule ist weder mit der Einschreibung noch mit dem erfolgreichen Ablegen des Probeunterrichts verbunden.
Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Schülerin oder der Schüler kann an die Carl-von-Linde-Realschule übertreten, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist.
- Das Kind hat eine Realschulschulempfehlung. Das bedeutet die Gesamtdurchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkundeunterricht ist 2,66 oder besser.
- Das Kind nimmt erfolgreich am Probeunterricht an der Carl-von-Linde-Realschule teil. Der Probeunterricht dauert drei Tage und beinhaltet schriftliche Aufgaben (zentral gestellt) in den Fächern Deutsch und Mathematik. Es werden auch mündliche Noten gebildet. Das Kind besteht den Probeunterricht, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens eine Note 4 erreicht wird.
- Wenn ein Kind im Probeunterricht in Deutsch und Mathematik die Note 4 erreicht, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind an die Carl-von-Linde-Realschule übertritt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
- Das Kind hat ein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer Mittelschule. In Deutsch und Mathe wurde ein Notenschnitt von 2,5 oder besser erreicht.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
- Der Übertritt ist zu Beginn des Schuljahres möglich.
Übrigens sind an der Carl-von-Linde-Realschule für geeignete Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache besondere Klassen mit intensiver Deutschförderung und vermehrtem Unterricht in Mathematik und Englisch eingerichtet.