Hausordnung

Um ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Reihe von verbindlichen Regelungen für diejenigen Personen zu treffen, die die Schulanlage benutzen.

Oberstes Gebot ist die Rücksichtnahme aufeinander; ein jeder ist verpflichtet, die Einrichtung und die Lehrmittel sorgsam zu behandeln.

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, welche die Schulanlage benutzen. Zuständig und verantwortlich für die Durchführung sind Schulleitungen, Lehrkräfte und Offiziant.

Für interne Regelungen sind die Schulleitungen bzw. die Leitung des Kinderhorts zuständig.

1. Aufenthalt auf dem Schulgelände

1.1

Die zum regelmäßigen Aufenthalt berechtigten Personen sind Schüler/innen, Lehrkräfte, Mitglieder der Schulleitungen, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal sowie Vertreter der Schulaufsicht und des Schulaufwandsträgers.

1.2

Erziehungsberechtigte halten sich auf dem Schulgelände auf zur Regelung schulischer Angelegenheiten ihrer Kinder mit dem Sekretariat bzw. der Schulleitungen, zum Besuch von Sprechstunden und zur Teilnahme an besonderen schulischen Veranstaltungen, Elternbeiratsmitglieder darüber hinaus auch zur Erfüllung ihres Auftrags.

Erziehungsberechtigte melden sich bitte umgehend im Sekretariat der Realschule (Zi. 1.07) der Schule an. Sie sind nicht berechtigt, ohne Anmeldung Klassenzimmer oder Fachräume aufzusuchen.

1.3

Die Benutzung der Sportstätten durch Sportvereine usw. regeln besondere Vereinbarungen mit dem Schulaufwandsträger.

1.4

Schulfremde Personen sind zum Aufenthalt auf dem Schulgelände berechtigt entweder aufgrund eines Auftrags (Postboten, Lieferanten, Mitarbeiter von Firmen usw.) oder einer besonderen Genehmigung der Schulleitung bzw. des Schulaufwandsträgers in Abstimmung mit der Schulleitung (Referenten, Vertreter von Firmen, Presse Funk, Fernsehen usw.).

1.5

Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten und der eindeutigen Weisung der Schulleitung, des Offizianten oder eines zuständigen Vertreters des Schulreferats, das Schulgelände sofort zu verlassen, nicht nachkommen, machen sich des strafrechtlich zu ahndenden Hausfriedensbruches schuldig.

1.6. Öffnungszeiten

Das Schulhaus ist während des Schuljahres in aller Regel von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet; sofern nach 17:00 Uhr stundenplanmäßiger Unterricht stattfindet, gelten Sonderregelungen. Am Freitag wird das Schulhaus um 15:30 Uhr abgesperrt.

Das Sekretariat der Realschule ist Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:15 Uhr, am Freitag von 7:00 bis 13:50 Uhr geöffnet. Schüler/innen sollen das Sekretariat nur vor oder nach dem Unterricht sowie in den regulären Pausen aufsuchen.

Das Sekretariat der Mittelschule ist täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

1.7 Aufenthalt der Schüler/innen

Schüler/innen, die vor 7.45 Uhr eintreffen, halten sich bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich im Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Mit dem ersten Gong um 7:45 Uhr beginnt die Aufsicht der Lehrkräfte in der Pausenhalle und auf den Gängen des Schulhauses. Spätestens beim zweiten Gong (Mittelschule: 7:50 Uhr, Realschule: 8:25 Uhr) begeben sich die Schüler/innen vor den Raum, in dem sie mit dem Unterricht beginnen.

Schüler/innen, deren Unterricht erst zu einer späteren Stunde beginnt, begeben sich erst kurz vor Beginn der betreffenden Stunde zu dem jeweiligen Raum. Entsprechendes gilt für Schüler/innen, die sich während einer Zwischenstunde oder nach dem Sportunterricht in der Pausenhalle aufhalten.

Während des Unterrichts darf sich kein/e Schüler/in ohne Erlaubnis außerhalb des jeweiligen Lehrsaales bzw. der Sportstätten aufhalten. Dies gilt auch für den Stundenwechsel, sofern mit ihm kein Raumwechsel verbunden ist. Insbesondere ist es nicht erlaubt, außerhalb der Pausen den Pausenverkauf aufzusuchen.

Pausenregelung:

Die Schüler/innen begeben sich grundsätzlich in den Pausenhof oder die Pausenhalle und bleiben dort bis zum Ende der Pause. Der Verwaltungstrakt (Erdgeschoß der Hauptschule und 1. Stock der Realschule) darf nur zur Erledigung schulischer Angelegenheiten aufgesucht werden und ist danach für den Rest der Pause wieder zu verlassen. Der Aufenthalt in der 2., 3. und 4. Etage ist nicht erlaubt.

In sämtlichen Fachsälen und in den Sportstätten dürfen sich die Schüler/innen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft aufhalten. Alle Räume sind generell zu verschließen, wenn sie von einer Klasse verlassen werden.

Der Bereich des Kinderhorts und der Treppenaufgang zur Offiziantenwohnung dürfen nicht betreten werden. Außerdem ist für die Realschüler/innen der Aufenthalt im Mittelschulgebäude untersagt.

Während der Pflichtunterrichtszeit dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nicht verlassen. Dies gilt auch für alle Pausen (Ausnahme: auf Antrag der Erziehungsberechtigten Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen).

  • Mittagspause Mittelschule: 13:00 Uhr – 13:45 Uhr
  • Mittagspause RS GTK Kl. 5 und 6: 12:05 Uhr – 13:35 Uhr
  • Mittagspause RS HTK Kl. 5 und 6 sowie 7 – 10: 13:35 Uhr – 14:30 Uhr

2. Ordnung und Sicherheit

2.1 Reinhaltung

Alle Personen, die die Schulanlage benutzen, sind verpflichtet, Räume und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sauberzuhalten.

Eine Grobreinigung der Unterrichtsräume wird regelmäßig von der anwesenden Lehrkraft veranlasst, auf jeden Fall aber am Ende der letzten Unterrichtsstunde, die in diesem Klassenzimmer abgehalten wird. Dazu wird ein Ordnungsdienst der Schüler/innen eingeteilt.

In der jeweils letzten Stunde eines Unterrichtstages im Klassenzimmer sind die Stühle auf die Tische zu stellen; außerdem sind die Fenster zu schließen, die Sonnenblenden hochzufahren und das Licht zu löschen.

Ein jeder sollte besonders darauf achten, die Toiletten sauber zu halten.

2.2 Sicherheit

Es ist strengstens untersagt, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände (z.B. Tränengassprays) mit in die Schule zu bringen.

Zur Meldung von Beschädigungen usw., die eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder das Haus bedeuten, ist jeder in der Schulanlage verpflichtet. Die Meldung erfolgt an die Schulleitungen oder an die Sicherheitsbeauftragten.

Im gesamten Schulbereich ist den Schülern/innen das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel untersagt.

Es ist untersagt, im Schulgelände Schneebälle im Winter zu werfen.

Räder dürfen auf dem Schulgelände, insbesondere auf dem Schulhof, nur geschoben werden. Skateboards, Roller und dergleichen können im ggf. zusammengeklappten Zustand im Klassenzimmer abgestellt werden. Sie dürfen nicht auf dem Schulgelände benutzt werden, außer eine Lehrkraft erlaubt dies im Rahmen einer AG oder der Nachmittagsbetreuung.

2.3 Ordnung

Die Ausschmückung eines Klassenzimmers bedarf der Zustimmung der Klassenleitung. In jeder Klasse wird ein Tafeldienst bestimmt, der nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel reinigt.

Während des Unterrichts in Fachräumen soll in den Klassenzimmern kein Privateigentum der Schüler/innen zurückbleiben (Diebstahlgefahr!).

Medien und Lehrmittel sind, soweit sie nicht ständig im Klassenzimmer untergebracht sind, in die dafür vorgesehenen Sammlungsräume zu bringen.

Im Schulhof werden Fahrräder nur in den Fahrradständern abgestellt. Im Schulhof und auf dem Gehweg vor der Einfahrt müssen die Fahrräder geschoben werden. Längeres Stehenbleiben in der Einfahrt und in deren Nähe ist zu vermeiden.

2.4 Benutzerordnungen

Soweit für Fachsäle, Werkräume und Sportstätten besondere Richtlinien gelten, sind diese in den betreffenden Räumen ausgehängt.

Für die Tiefgarage gelten folgende Regelungen:

Es sind insgesamt 41 nummerierte Parkplätze vorhanden. Davon stehen den Lehrkräften und den übrigen Dienstkräften 40 Plätze zur Verfügung. Der Parkplatz Nr. 40 ist an den Offizianten vermietet. Somit dürfen maximal 41 Fahrzeuge abgestellt werden.

Das Abstellen von weiteren Autos auf den nicht als Parkplatz ausgewiesenen Flächen ist aus Sicherheitsgründen unzulässig. Wer keinen freien Abstellplatz vorfindet, muss wieder hinausfahren und sein Fahrzeug außerhalb der Schulanlage parken.

Kein Auto darf nach 17:00 Uhr bzw. am Freitag nach 15:30 Uhr in der Tiefgarage verbleiben. Diese Regelung gilt auch für Lehrkräfte, die sich für mehrere Tage auf Schulfahrten oder Fortbildungen befinden.

Fahrzeuge von schulfremden Personen dürfen nicht in der Tiefgarage abgestellt werden. Der Offiziant führt deshalb eine Liste mit den Autonummern der Parkberechtigten.

Fahrzeuge, die entgegen den obenstehenden Regelungen abgestellt sind, werden auf Kosten des Fahrzeughalters aus der Tiefgarage entfernt.

2.5 Brandfall

siehe Verfahrensordnung

2.6 Schülerunfälle und ansteckende Krankheiten

siehe Verfahrensordnung

2.7 Unfallvermeidung

Aus Sicherheitsgründen haben Schüler/innen folgendes zu beachten:

Schüler/innen, die in eine Sportanlage außerhalb der Schule wechseln oder von dort zurückkehren, begeben sich unverzüglich und auf dem kürzesten Weg zu ihrem Ziel.

Im Sinne eines gedeihlichen Zusammenlebens aller in der Schule kann Gewaltanwendung gegen andere, in welcher Form auch immer, nicht geduldet werden. Ebenso ist die Gefährdung der eigenen Person oder anderer durch unfallträchtiges Verhalten jeder Art zu vermeiden.

Das Mitbringen von Tieren oder von Gegenständen, die nicht Unterrichtszwecken oder schulischen Interessen dienen (z.B. MP3-Player usw.), ist zu unterlassen.

Es ist untersagt, sich auf Heizkörper zu setzen.

Für das ganze Schulgelände gilt: Mobiltelefone sind ausgeschaltet.

Ausnahme: Die Ganztagsklassen dürfen während der Mittagspause in der „Linde-Lounge“ (Aufenthaltsraum für Schülerinnen und Schüler) das Handy zu Kommunikationszwecken (social media) benutzen, Spielen mit dem Smarphone ist hingegen untersagt. Wir weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, mit den Smartphones zu fotografieren.

3. Schadensfälle und Haftung

3.1 Haftung seitens der Benutzer

Alle Benutzer der Schulanlage sind verpflichtet, mit schuleigenen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam und schonend umzugehen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden kann die Landeshauptstadt München Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. So sind z.B. auch durch eigenes Verschulden beschädigte oder verlorengegangene schuleigene Bücher zu ersetzen.

3.2 Haftung gegenüber den Benutzern

Alle Benutzer der Schulanlage sind verpflichtet, auf ihr Eigentum selbst zu achten. Für Gegenstände, die ohne Notwendigkeit nicht selbst beaufsichtigt werden, besteht keine Haftung. Dies gilt auch für Kleidungsstücke, die an den Garderobenhaken auf den Gängen aufgehängt werden, und für außerhalb der Klassenzimmer abgestellte Schultaschen.

Auch im Schulhof abgestellte Fahrräder sind nicht versichert.

Ansonsten kann bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum im Rahmen der Richtlinien Schadensersatz bei der Landeshauptstadt München beantragt werden.

4. Energieverbrauch und Umweltschutz

Unnötiger Stromverbrauch ist unbedingt zu vermeiden. Beim Verlassen eines Raumes vergewissert sich der Benutzer, dass die Beleuchtung ausgeschaltet und der Wasserhahn zugedreht ist.

Das Lüften geheizter Lehrsäle erfolgt durch kurzes Öffnen der Fenster zu Beginn einer Unterrichtsstunde. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch zu langes Öffnen der Fenster nicht nur die Luft erneuert wird, sondern auch das Mobiliar auskühlt.

Ist ein Raum nicht geheizt oder auch überheizt, so ist der Heizer bzw. der Amtsmeister durch die Lehrkraft zu verständigen. Die Temperatur ist nicht durch das Öffnen von Fenstern zu regeln.

Das Aufstellen und der Betrieb von Elektrogeräten durch Schüler/innen in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsräumen ist ohne Genehmigung durch die Schulleitung und ohne Aufsicht untersagt.

Alle in der Schulanlage befindlichen Personen sind gehalten, Abfälle nicht achtlos wegzuwerfen, sondern die Abfallbehälter zu benutzen. Die besonderen Recyclingmöglichkeiten sind zu beachten.

5. Schluss

Diese Hausordnung entspricht den Rahmenbedingungen, die das Schulreferat der Landeshauptstadt München für städtische Schulen herausgegeben hat. Der Personalrat und das Schulforum der Städt. Carl-von-Linde-Realschule wie die Schulleitung der Hauptschule haben dieser Fassung zugestimmt.