An der Carl-Von-Linde-Realschule besteht für die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe jedes Schuljahr die Möglichkeit, an einem einwöchigen sprachlich-kulturellen Austausch auf der Insel Malta teilzunehmen. Der südeuropäische Inselstaat im Mittelmeer gehört seit dem 1. Mai 2004 zur Europäischen Union. Offizielle Amtssprachen der Insel sind Maltesisch und Englisch. Neben dem Besuch einer örtlichen Schule im Stadtteil Birgu werden die Teilnehmer/innen zusätzlich von einheimischen Lehrkräften an einer Sprachenschule vor Ort unterrichtet. Eine Stadtführung durch die geschichtsträchtige Hauptstadt Vallettas und eine Fährenüberfahrt zur Schwesterninsel Gozo sind stehen ebenfalls auf dem Programm.
Der Aufenthalt auf der Insel Malta dient nicht nur zur Verbesserung der englischen Sprachkenntnisse, sondern auch zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit anderer Sprache und Kultur sowie der Selbstreflexion bezüglich eines angemessenen Verhaltens in einem Gastland.
Zusatzinformationen für die Maltareise:
In der 9. Jahrgangsstufe bietet die Städtische Carl-von-Linde-Realschule für ausgewählte Schüler*innen einen 6-tägigen sprachlich-kulturellen Austausch auf der Insel Malta an.
Malta ist das kleinste Land der Europäischen Union und hat seit vielen Jahren den Euro als Zahlungsmittel. Als ehemalige britische Kronkolonie wird auf der Insel neben Maltesisch Englisch gesprochen und in den Schulen werden die Unterrichtsfächer in englischer Sprache unterrichtet. Neben einem kulturellen Programm ist der Besuch an unserer Partnerschule (De La Salle College) vorgesehen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Schüler*innen. Teilnahmevoraussetzung sind einerseits gute Leistungen im Jahreszeugnis der 8. Jahrgangsstufe sowie ein vorbildliches Verhalten. Sollten sich mehr Schüler*innen für die Maltareise anmelden als Plätze vorhanden sind, so entscheidet das Los.
Schüler*innen mit Probezeit können bei der Vergabe der Plätze leider nicht berücksichtigt werden, da die Reservierung der Flugtickets aufgrund des Frühbucherrabatts bereits Monate vor der Probezeitentscheidung vorgenommen werden muss.