Von der Mittelschule:
- Der Übertritt ist möglich, wenn die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis 2,0 oder besser ist und die Probezeit bestanden ist. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Schule.
- Wenn die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis schlechter wie 2,0 ist, ist der Übertritt nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Vom Gymnasium:
- Darf die Schülerin oder der Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken, ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
- Falls dies nicht gegeben ist, beraten wir gerne.
Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:
- Der Übertritt ist möglich, wenn eine Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gegeben ist und die Probezeit bestanden wird.
- In allen anderen Fällen beraten wir gerne.