- Nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit ist der Übertritt möglich.
- Keine Aufnahmeprüfung ist nötig, wenn der Schülerin oder dem Schüler die Erlaubnis zum Vorrücken oder Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde.
- Keine Aufnahmeprüfung ist nötig bei Schülerinnen und Schülern deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.